1. Was dürfen Sie verkaufen?

Ausschliesslich Waren, die klar als gebraucht erkennbar sind, das heisst, keine Neuwaren!
Die Waren sind sauber, gut sichtbar und ordentlich zu präsentieren, z.B. auf Tischen, Kleiderständern oder in Kisten.

 

  1. Diese Waren dürfen Sie nicht verkaufen:

• Keine illegalen Sachen
• Pornografie und Gewaltdarstellungen, rassistische Veröffentlichungen und Embleme
• Kosmetika, Medikamente, Heilmittel, Lebensmittel, Alkohol, Getränke und Raucherwaren
• Produktfälschungen
• Neu angefertigte Produkte
• Waren aus Liquidationen, Massenware (z.B. Modeschmuck)
• Echte Pflanzen und lebende Tiere

 

  1. Diese Waren dürfen Sie nur einzeln und limitiert verkaufen:
  • Mobiltelefone, Uhren, Handwerkmaschinen, Velos
    • Computer inkl. Peripherien
    • Grossgeräte und Elektrogeräte (z.B. Waschmaschine, TV, Musikanlage, Kaffeemaschine)
    • Eisenwaren, Werkzeuge und Elektromaterial (zum Beispiel Kabel, Schalter, Stecker).

Im Zweifel legt die Marktaufsicht fest, ob Waren unter diese Einschränkungen fallen.

 

  1. Wieviel kostet Sie ein Stand?

• Wir berechnen 10.-/qm2
• Der Stand wird durch den Marktleiter bei Beginn gemessen und muss sofort vor Ort bar bezahlt
  werden.

 

  1. Was müssen Sie sonst noch wissen?
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug, (falls es als Lager genutzt wird) hinter Ihrem Stand Parkieren
    • Aufstellen nur möglich zwischen 08.00 Uhr und 9.45 Uhr (10.00 Uhr beginn)
    Der Platz muss bis 17.00 Uhr sauber verlassen sein (Ende 16.00 Uhr)
    • Zwischen 09.45 Uhr und 16.00 Uhr darf kein Fahrzeug mehr bewegt werden auf dem Areal.
    • Es dürfen von Ihnen keine Getränke und kein Essen verkauft werden.

 

  1. Weitere Dienstleistungen

• Grill und Getränkestände bieten Ihnen die Möglichkeit, sich auf dem Areal zu verpflegen.
• Elektrische Geräte können auf dem Areal getestet werden.
• Für unsere Standbetreiber stellen wir ein WC zur Verfügung.
• Wir stellen sehr viele Besucherparkplätze zur Verfügung

 

Unsere Mitarbeitenden sorgen für Ihre Sicherheit und haben ausserdem die Anweisung, das Warenangebot regelmässig zu kontrollieren. Die Marktaufsicht ist berechtigt, gegenüber Verkaufenden, die gegen die Marktordnung verstossen, ein Marktplatzverbot auszusprechen und Personen, die den Marktfrieden stören (zum Beispiel Streitigkeiten), vom Platz zu verweisen.

Organisator des Flohmarktes ist der Talkessel Flohmarkt.

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden z.B. bei Unwetter und für Käufe (Funktionstüchtigkeit, Rückgabemöglichkeit, Echtheit usw.).